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Aufnahme

Kosten

Kostenübernahmen sind bei dem

Träger der überörtlichen Sozialhilfe (Landeswohlfahrtverband Hessen - LWV) bzw.

örtlichen Jugendämtern (bei Voraussetzungen nach § 35a KJHG) zu beantragen.

Die Höhe der Pflegesätze wird durch Vereinbarungen mit dem Landeswohlfahrtverband Hessen (Kassel) festgelegt.

Die beim Landeswohlfahrtsverband Hessen für uns zuständige Zweigverwaltung befindet sich in Darmstadt: www.lwv-hessen.de

 Informationsmaterial 

Bitte füllen Sie unser Kontaktformular aus, um Informationsmaterial anzufordern.

Freie Plätze

Bis Ende 2012 sind voraussichtlich 3 Plätze zu belegen.

Kontakt

Für besondere Fragen - auch zur Aufnahme - wenden Sie sich bitte an:

Fr. Höpfner (0 60 43) 96 37 31
Fr. Hummelt (0 60 43) 96 37 30
Hr. Riehm  (0 60 43) 96 37 33

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