Aufnahme
Kosten
Kostenübernahmen sind bei dem
Träger der überörtlichen Sozialhilfe (Landeswohlfahrtverband
Hessen - LWV) bzw.
örtlichen Jugendämtern (bei Voraussetzungen nach § 35a
KJHG) zu beantragen.
Die Höhe der Pflegesätze wird durch Vereinbarungen
mit dem Landeswohlfahrtverband Hessen (Kassel) festgelegt.
Die beim Landeswohlfahrtsverband Hessen für
uns zuständige Zweigverwaltung befindet sich in Darmstadt: www.lwv-hessen.de
Informationsmaterial
Bitte füllen Sie unser Kontaktformular aus,
um Informationsmaterial anzufordern.
Freie Plätze
Bis Ende 2012 sind voraussichtlich 3 Plätze zu belegen.
Kontakt
Für besondere Fragen - auch zur Aufnahme - wenden Sie sich
bitte an:
Fr. Höpfner (0 60 43) 96 37 31
Fr. Hummelt (0 60 43) 96 37 30
Hr. Riehm (0 60 43) 96 37 33
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